Was wird teurer? Wo kann gespart werden?
Energiekosten, Pflegeunterstützung oder Regionalklassen in der Kfz Versicherung - mit dem Jahreswechsel traten wichtige Änderungen für Verbraucher in Kraft.
Beitragsbemessungsgrenzen bleiben stabil
Entgegen dem langjährigen Trend steigender Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung, bleiben die Grenzen in 2022 größtenteils stabil, in der Rentenversicherung sinken sie im Westen sogar. Grund ist die Corona-Pandemie, die das steigende Lohnniveau der vergangenen Jahre weitestgehend ausbremste. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung bleibt stabil. Wer über 5.362,50 Euro brutto pro Monat verdient, kann sich auch als Angestellter privat krankenversichern lassen.
Beitragszuschlag für Kinderlose
Der Beitragszuschlag auf die Pflegepflichtversicherung für Kinderlose in der Gesetzlichen Krankenversicherung stieg von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent. Dieser Zuschlag ist vom Versicherten allein zu tragen; er erhält keinen Zuschuss von seinem Arbeitgeber.
CO2-Preis steigt
Zum Jahreswechsel erhöhte sich die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Benzin entspricht das einen Aufschlag von 8,4 Cent (Diesel: +9,5 Cent). Heizöl verteuert sich um 1,6 Cent pro Liter. Die CO2-Abgabe soll Verbraucher und Industrie zum Energiesparen anregen und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.
Energiekosten
Die Umlage für Wind- und Solarenergie (EEG-Umlage) sank 2022 um 2,8 Cent je Kilowattstunde, in 2023 sollen dann auch die restlichen 3,7 Cent wegfallen und Stromkunden somit entlasten.
Betriebsrenten: Zuschüsse vom Arbeitgeber
Seit 1.1.2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für bestehende Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Zuschuss zu leisten. Damit erhöht sich tendenziell die Versorgung aller bAV-Sparer. Welche Möglichkeiten es hier genau gibt, können wir in einem Gespräch gern klären.
Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil Ihres Einkommens erhöhte sich zum 1. Januar 2022 für Alleinstehende von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag: 19.968 Euro.
Entlastung bei Pflegekosten
Stationäre Pflege ist für Betroffene nun günstiger. Die Pflegeversicherung zahlt nun einen jährlich steigenden Zuschuss zum Eigenanteil. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent.
In der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbezüge. Für den Pflegegrad 2 gibt es ab Januar 724 Euro (bisher 689 Euro), für den Pflegegrad 3 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für den Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für den Pflegegrad 5 auf 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro). Wer in Kurzzeitpflege ist, erhält von der Pflegeversicherung seit Januar einen um 10 Prozent höheren Leistungsbetrag von 1.774 Euro.
Porto steigt
Die Post erhöhte ihre Gebühren zum Jahreswechsel. Eine Postkarte beispielsweise kostet nun 70 Cent (vorher 60 Cent). Ein Standardbrief 85 Cent (80 Cent) und ein Einschreiben verteuert sich von 2,50 auf 2,65 Euro.
Kfz: Neue Regionalklassen
Rund 25 Prozent aller Autofahrer werden seit 2022 in der Kfz-Haftpflicht einer neuen Regionalklasse zugeordnet. Sie bestimmt darüber, wie teuer ein bestimmtes Auto in der Versicherung ist. Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft können sich knapp 4,2 Millionen Autofahrer über günstigere Klassen freuen, rund 5 Millionen werden hingegen hochgestuft. Abhängig ist dies von der Schadenbilanz in der jeweiligen Region.
Mindestlohn & Minijobs
Der Mindestlohn stieg zu Jahresbeginn von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro.
Die neue Regierung strebt zudem eine mittelfristige Anhebung auf 12 Euro pro Stunde an. Auch die Grenzen für steuer- und sozialversicherungsfreie Minijobs will Neukanzler Olaf Scholz von 450 auf 520 Euro anheben. Die von Midijobs auf 1.600 Euro.
Mehr Bafög in Aussicht
Zudem soll das Bafög-System reformiert werden. Studierende sollen es länger gezahlt bekommen, zudem soll es weniger an das Einkommen der Eltern gekoppelt, dafür aber an die Mietentwicklung angepasst werden.