Biometrieversicherungen
Biometrische Versicherungen zählen Begriffstechnisch zu den Lebensversicherungen. Zu den versicherbaren biometrischen Risiken und den typischen diese abdeckenden Versicherungen zählen:
- Tod im Versicherungszeitraum (Risikolebensversicherung)
- Unfalltod (als Zusatzversicherung)
- Langlebigkeit (Rentenversicherung)
- Invaliditätsrisiken, darunter:
- Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsunfähigkeitsversicherung)
- schwere Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung)
- Unfälle (Private Unfallversicherungen leisten über das Maß der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus)
- Pflegebedürftigkeit (private Pflege-Zusatzversicherung ergänzend zur Pflegeversicherung, welche nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt)
Häufig können mehrere biometrische Risiken in einer Versicherung kombiniert werden, etwa als Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (RLV mit BUZ). Im Leistungsfall kann eine vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt werden oder die Leistung kann in Rentenzahlungen (etwa BU-Rente, Pflegerente) bestehen.
Die wohl wichtigste Biometrieversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung
Fakt 1: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zuverlässig
80 Prozent aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente werden bewilligt. Das hat eine Umfrage des GDV unter seinen Mitgliedsunternehmen ergeben. Lehnen Versicherer einen Leistungsantrag ab, hat das vielfältige Ursachen. In den meisten Fällen kann die versicherte Person noch zu mindestens 50 Prozent ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen. Im Jahr 2020 war dies in rund der Hälfte aller Ablehnungen der Grund. Weitere 14 Prozent der Antragsstellenden hatte im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert – etwa weil es ihnen gesundheitlich wieder besser ging. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war in 12 Prozent der Ablehnungen die Ursache. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine versicherte Person berufsunfähig wird, aber eine Vorerkrankung bei Abschluss des BU-Vertrages nicht angegeben hat.
Fakt 2: Gutachten sind die Ausnahme, aber nützen meist den Versicherten
Versicherer prüfen die Anträge auf Berufsunfähigkeit beinahe ausschließlich anhand der vorhandenen Unterlagen. Wichtig sind hier vor allem ärztliche Atteste. In nur vier Prozent der Fälle hatten die Unternehmen 2020 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Vor allem bei komplexen Fällen kann eine fachärztliche Beurteilung erforderlich sein. Die gute Nachricht für Kunden: Mit 61 Prozent entscheidet der Versicherer nach einem Gutachten zumeist positiv für die Versicherten. Anschließend erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Leistung.
Fakt 3: Zwischen drei und vier Monate dauert das Beschaffen und Prüfen der BU-Unterlagen
Im Mittel lagen 2020 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers 99 Tage. Die meiste Zeit verstreicht durch das Einholen medizinischer Beurteilungen. Zudem brauchen auch die Antragstellenden Zeit, alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Liegen alle Unterlagen vor, benötigen die BU-Versicherer für die Entscheidung im Schnitt neun Tage.
Fakt 4: Jeder Vierte wird berufsunfähig
Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist sehr hoch. Für privat abgesicherte Personen liegt sie im Schnitt bei 25 Prozent. Statistisch gesehen wird damit jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das ergab eine Analyse von Daten zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2018. Wichtig: Das BU-Risiko ist unabhängig vom ausgeübten Beruf. Ein vermeintlich gefahrloser Bürojob schützt nicht vor Berufsunfähigkeit. Können Betroffene ihrer bisher ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen, geraten sie möglicherweise schnell in finanzielle Nöte. Eine Versicherung bietet Schutz. Übrigens: Sind Erwerbstätige vor dem 2. Januar 1961 geboren, haben sie im Falle einer Berufsunfähigkeit noch Anspruch auf eine vergleichsweise umfassende gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Für später Geborene sind die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung weitaus schwieriger. Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen kann, erhält eine gesetzliche Absicherung. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Und die beträgt in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts.
Fakt 5: Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit
Knapp 30 Prozent aller Fälle waren im Jahr 2021 auf psychische Leiden zurückzuführen. Hierzu zählen zum Beispiel Burn-out oder Depressionen. Diese Leiden nehmen unter den Berufsunfähigkeitsursachen seit Jahren zu. Schwere Unfälle waren in acht Prozent der Fälle für eine Berufsunfähigkeit verantwortlich. Erkrankungen am Bewegungsapparat, wie Rückenleiden, Arthrose oder auch Gelenkprobleme, machen 19 Prozent aller Fälle aus. Krebs war ebenfalls mit 19 Prozent Anlass für eine BU-Rente.
Fakt 6: Den allermeisten Anträgen auf Abschluss einer BU-Versicherung wird stattgegeben
Zahlen aus 2020 verdeutlichen, dass BU-Versicherer die Mehrheit an Anträgen nach der Gesundheitsprüfung bewilligen. Und das meist ohne Zuschläge oder Leistungsausschlüsse. Nur in drei Prozent der Fälle wird ein Zuschlag auf die Prämie erhoben. Etwas häufiger, in elf Prozent der Fälle, schließt der Versicherer bestimmte Leistungsfälle von der Leistungspflicht aus. Typisches Beispiel ist hier eine chronische Vorerkrankung. Wird ein Leistungsausschluss vereinbart, sind alle anderen Berufsunfähigkeitsrisiken dennoch von der Versicherung abgedeckt. Vier Prozent der Anträge werden nicht weiter verfolgt, weil sich die Interessierten während des Verfahrens nicht zurückmelden. Lediglich vier Prozent aller Anträge auf Versicherungsschutz mussten die Unternehmen ablehnen. Häufigster Grund: Ein zu hohes oder nicht kalkulierbares Risiko.
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